Verfahren gegen Limburger Bischof nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt. | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

18th Nov 2013


Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 EUR eingestellt. Tebartz-van Elst soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Bischof in zwei Fällen die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Landgericht Hamburg vor. Zur Glaubhaftmachung seiner Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den Spiegel-Verlag und Spiegel-Online ließ Tebartz-van Elst jeweils eine von ihm unterzeichnete eidesstattliche Erklärungen einreichen. Die Staatsanwaltschaft kam bei den Ermittlungen zum Schluss, dass diese Erklärungen falsch waren.

Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 18.11.2013

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