ZULETZT VON UNS ERSTRITTENE ENTSCHEIDUNGEN
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : | Kommentare deaktiviert für ZULETZT VON UNS ERSTRITTENE ENTSCHEIDUNGEN
27th Dez. 2013
Amtsgerichts Göttingen vom 17.12.2013 – 28 C 107/13
Das Amtsgericht Göttingen hat am 17.12.2013 entschieden, dass ein unterlassener Hinweis auf die bestehende Preselection-Voreinstellung am überlassenen Telefonanschluss eine Nebenflichtverletzung darstellt und einen Schadensersatzanspruch des Kunden nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auslöst. weiterlesen