OLG München: Wartepflichtiger darf sich nicht auf „falschen Blinker“ verlassen
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : Verkehrsrecht, Zivilrecht | No Comments
29th Okt 2013
Der Wartepflichtige haftet überwiegend (hier 70:30), wenn er trotz querenden Verkehrs in die Vorfahrtstraße einfährt, weil er sich auf den gesetzten rechten Blinker des Vorfahrtsberechtigten verlässt, der dann aber doch geradeaus fährt, wodurch es zur Kollision kommt. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. OLG München, Urteil vom 06.09.2013 – 10 U 2336/13 (LG Landshut), BeckRS 2013, 16306
Quelle: Besprechungen u.ä.bei beck.de (Entscheidungsbesprechung)