Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro
By : Rechtsanwalt Denis König | Category : Arbeitsrecht | No Comments
28th Jun 2016
Wie das Erste berichtet, steigt der Mindeslohn ab Anganf 2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR. Dies hat die Mindestlohnkommission in Berlin festgelegt.
Für beide Seiten – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bedeutet dies, dass sie dieser Änderung ab 2017 nachkommen müssen. Arbeitnehmer können sich über mehr Einkommen freuen, während die Arbeitgeber die Erhöhung des Mindestlohns ohne Zögerung umsetzen müssen, um nicht gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen.
http://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-1367.html