Der anwaltliche Rat erfolgt nicht umsonst, doch wird die Höhe und der Umfang von Anwaltshonoraren oft überschätzt. Denn in Deutschland erfolgt die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entweder nach Gesetz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder aufgrund von Vereinbarungen. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich häufig nach Gegenstands- bzw. Streitwert. Das RVG erfasst zwar eine Vielzahl von Gebührentatbeständen, die genauen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit können nur selten eingeschätzt werden, weil diese nicht selten von weiteren Faktoren abhängen.
Es lohnt sich in der Regel Geld für die anwaltliche Beratung auszugeben, wenn man dadurch einen aussichtslosen Gerichtsstreit vermeiden kann. Obsiegt man in einem Verfahren mit anwaltlicher Hilfe, so wird die Gegenseite in der Regel zur Kostenerstattung verpflichtet.
Die Rechtsanwälte Denis König und Stanley König der Bürogemeinschaft richten sich grundsätzlich nach Vorgaben des RVG und erteilen Ihnen im konkreten Fall vorab und kostenlos die Auskunft über die voraussichtlichen Kosten der Vertretung oder der Beratung.
Zum Beispiel: Sie beauftragen einen Rechtsanwalt einen Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro wegen Nichterfüllung eines Vertrages vorgerichtlich geltend zu machen. Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 5.000,00 Euro und danach richtet sich auch die anwaltliche Vergütung. Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach RVG in Höhe von 492,54 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt:
– eine Geschäftsgebühr in Höhe von 393,90 Euro
– Auslagen in Höhe von 20,00 Euro
– 19% MwSt in Höhe von 78,54 Euro
Wenn Sie sich über die Kosten eines Zivilverfahrens informieren möchten, so werfen Sie einen Blick auf die Kostenrisikotabelle für die erste Instanz der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sollten Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht zwingend auf die Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten.
Bei geringem Einkommen oder ALG II / Sozialhilfebezug besteht die Möglichkeit die Kostenübernahmen für die Erstberatung im Rahmen der Beratungs- hilfe und im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe durch die Justizkasse. Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser staatlichen Unterstützung werden Sie im ersten Beratungsgespräch hingewiesen.
Weitere Information sowohl über die Beratungshilfe als auch über die Prozesskostenhilfe erhalten Sie auch im Ratgeber auf der Seite des des Niedersächsischen Landesjustizportals.