Hartz IV Sanktionen auf dem Prüfstand. Das Sozialgericht Gotha veranlasst eine konkrete Normenkotrolle.
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : Sozialrecht | No Comments
29th Mai 2015
Das Sozialgericht Gotha hatte über die Klage eines Arbeitslosengeld II Empfängers zu entscheiden, dessen Regelleistungen durch das Jobcenter wegen Ablehnung eines Arbeitsangebotes zunächst um 30 Prozent gekürzt wurden. Wenig später wurden seine Leistungen um weitere 30 Prozent gemindert, weil er eine Probetätigkeit ablehnte.
Das Sozialgericht Gotha hält die sozialrechtlichen Sanktionen für verfassungswidrig, wenn die Leistungsempfänger ihre Pflichten verletzen. Entsprechende Sanktionen seien mit dem Sozialstaatsprinzip nicht zu vereinbaren und verstießen gegen Menschenwürde. Das Sozialgericht gebe weiter an, es sei das erste, das sich mit dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht wende, so der Bericht der SZ