AG München: Der Mieter muss dem Einbau neuer Fenster in anderer Farbe dulden
By : Rechtsanwalt Denis König | Category : Mietrecht, Zivilrecht | No Comments
21st Mai 2013
Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Mieterin den Einbau von weißen Fenstern dulden muss, obwohl die ursprünglichen Fenster die Farbgebung Eiche braun aufwiesen. Der klagende Vermieter bekam Recht: Die Mieter müssen Maßnahmen dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
AG München – Urteil vom 11.12.12 – 473 C 25342/12; Pressemitteilung vom 21.05.2013
Eine Mieterin aus München beschwerte sich mehrmals bei ihrem Vermieter über die Undichtigkeit einiger Fenster und der Balkontür in ihrer Wohnung. Der Vermieter beschloss, die Fenster und die Balkontür auszutauschen. Die einzubauenden Fenster waren allerdings innen und außen weiß, während die alten in Farbe Eiche braun waren.
Die Mieterin verweigerte den Einbau, auch das Angebot des Vermieters, auch die alten Fenster weiß zu streichen, lehnte sie ab. Begründet hat sie das mit einer massiven Umgestaltung der Wohnung, das müsse sie nicht dulden.
Der Vermieter klagte und bekam Recht. Die Mieterin ist verpflichtet, den Einbau der neuen weißen Fenster und der Balkontür zu dulden. Der Einbau der neuen Fenster dient der Erhaltung der Mietsache, da die alten undicht waren. Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einzubeziehen:
"Hierbei komme es auf die persönlichen Verhältnisse des Mieters an, auf die Dauer und Schwere der Beeinträchtigung sowie auf die Dringlichkeit der vom Vermieter auszuführenden Arbeiten an."
Die optische Beeinträchtigung durch den Einbau weißer Fenster mögen zwar den persönlichen Geschmack der Mieterin nicht treffen, aber ihr zuzumuten. Aus dem Mietvertrag ergebe sich nicht, dass Anspruch auf sämtliche Fensterrahmen in Eiche braun gegeben ist. Auch hatte die Mieterin die Möglichkeit das Angebot des Vermieters, alle übrigen Fensterrahmen in anderen Räumen weiß zu streichen, anzunehmen.